| |
Durch die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung sollen mögliche Gefahren für Leben und Gesundheit von Mutter oder Kind abgewendet sowie Gesundheitsstörungen rechtzeitig erkannt und der Behandlung zugeführt werden.
Vorrangiges Ziel der ärztlichen Schwangerschaftsvorsorge ist die frühzeitige Erkennung von Risikoschwangerschaften und Risikogeburten.
Die Durchführung der Schwangerenvorsorge wird durch die Mutterschaftsrichtlinien geregelt. Die Untersuchungen erfolgen alle 4 Wochen, in den letzten beiden Schwangerschaftsmonaten alle 2 Wochen. Es werden neben Blutdruck- und Gewichtsmessung eine Hämoglobinbestimmung sowie eine Untersuchung des Mittelstrahlurins auf Eiweiß, Zucker und Sediment durchgeführt. Ebenfalls wird der Stand der Gebärmutter und die kindlichen Herzaktionen untersucht sowie die Lage des Kindes bestimmt. Insgesamt finden bei unauffälligem Schwangerschaftsverlauf 3 Ultraschall-Screening Untersuchungen nämlich in der 9. - 12., in der 19. - 22., und in der 29. - 32. Schwangerschaftswoche statt. Außerdem werden verschiedene serologische Parameter bestimmt. Test auf Lues, Röteln-Titer, Blutgruppen und Rhesus-Faktor, HIV Test (falls gewünscht), Antikörper-Suchtest, Hepatitis-Screening (HbsAg). Alle Untersuchungsergebnisse werden im Mutterpass dokumentiert.
Weitere Untersuchungen außerhalb der Mutterschaftsrichtlinien z.B. auf Toxoplasmose und ein Diabetesscreening erscheinen sinnvoll. Die Einnahme von Jodid und Folsäure wird empfohlen.
|
|